SIEDLUNGSENTWICKLUNG UND FINANZEN

Wie lassen sich die sozialen Infrastrukturfolgekosten von Wohngebieten transparent entwickeln und auf Investoren übertragen?

Flächenausweisungen führen zu kommunalen Folgekosten. Immer mehr Kommunen versuchen, die planungsbegünstigten Flächeneigentümer, z.B. Projektentwickler an den Folgekosten zu beteiligen.

Für den Bereich der technischen Infrastrukturen, der Grün- und Ausgleichsflächen sowie der Planungskosten ist dies vielfach angewandte Praxis in Form entsprechender städtebaulicher Verträge. Unsicherheiten bestehen hingegen vielerorts bzgl. der Folgekosten bei den sozialen Infrastrukturen. Wie können diese zum einen transparent bestimmt und zum anderen in gerichtsfeste städtebauliche Verträge überführt werden.

 

 

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Durch die Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre haben sich die Möglichkeiten der Kommunen zur Anlastung von Folgekosten bzgl. des Aus- und Neubaus sozialer Infrastrukturen deutlich verbessert. Dies gilt insbesondere für die anteilige Mitfinanzierung durch mehrere Investoren.

Darauf aufbauend hat unser Büro eine detaillierte Methodik zur transparenten Herleitung und Festsetzung von Infrastrukturabgaben für den Aus- und Neubau sozialer Infrastruktureinrichtungen im Zusammenhang mit Neubaugebietsausweisungen entwickelt. Häufigster Anwendungsfall sind Kindertagesstätten und Schulen. Die Methodik ist in Zusammenarbeit mit einem auf Bauplanungsrecht spezialisierten Kanzlei entwickelt worden und inzwischen u.a. in Umlandgemeinden von München, Hamburg und Bremen angewandt worden.

 

Unsere Leistungen in diesem Themenfeld